Der Kanton Zürich kennt im Gegensatz etwa zu den Kantonen Genf und Basel-Stadt keine Trennung von Kirche und Staat. [Homepage der Stadt Zürich, März 2014]
«VERZERREND UND DISKRIMINIEREND»
rib. · Wirtschaftlich belastend, rechtlich fragwürdig und ordnungspolitisch bedenklich: Für das Komitee «Ja zur Kirchensteuer-Initiative» ist die Kirchensteuer für juristische Personen ein Unding und die Initiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Wie Vertreter des Komitees am Dienstag in Zürich vor den Medien sagten, geht es bei der Abstimmung darum, einen rechtlich unhaltbaren Zustand zu bereinigen und eine Wettbewerbsverzerrung für die Wirtschaft zu beseitigen. Obwohl das Bundesgericht die Rechtmässigkeit der Kirchensteuerpflicht für Firmen bestätigt hat, sei nach herrschender Lehre klar, dass niemand zur Finanzierung einer Gemeinschaft herangezogen werden könne, der nicht Mitglied der Gemeinschaft sei, sagte SVP-Nationalrat Gregor Rutz. Das Gewerbe nehme freiwillig grosse gesellschaftliche Verantwortung wahr, betonte Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands. Die mit der Abschaffung der Steuer verbundene Entlastung biete den Firmen mehr Freiheit, selber über die Unterstützung sozial sinnvoller Projekte zu entscheiden. Nicht haltbar sei zudem, so der Zürcher GLP-Gemeinderat Gian von Planta, dass der Staat einzelne Religionsgemeinschaften bevorzuge. Damit diskriminiere er andere und verletze seine Neutralitätspflicht.