Das Energiegesetz des Kantons Aargau ist ungenügend
Das „neue“ Energiegesetzes basiert auf den Vorschlägen der Energiedirektorenkonferenz, welche in den Jahren 2011 und 12 erarbeitet wurde. Zu einem Zeitpunkt also, zu dem sich die Energiedirektoren der Klimaproblematik noch nicht richtig bewusst waren.
Heute verpflichtet sich auch der Bundesrat dem Ziel von Netto Null THG bis 2050. Er hat also die Ziele der Energiestrategie noch einmal deutlich verschärft. Um es klar zu sagen. Wir sprechen nicht mehr über die Zielwerte, die sich der Kanton Aargau in der Energiestrategie gesetzt hat und wir sprechen nicht mehr über die Ziele der Energiestrategie. Sondern über Netto Null bis 2050 und es würde mich Wunder nehmen, wie der Kanton Aargau diese Ziele mit diesem Gesetz erreichen möchte.
Die Ziele sind anspruchsvoller geworden. Wir brauchen wenige aber wichtige Anpassungen am Gesetz zu machen um uns auf den richtigen Weg zu begehen. Dazu gehören:
- Der Ersatz aller Ölheizungen innerhalb der nächsten 15 Jahre – schicken wir das Geld nicht mehr den Saudis, sondern investieren wir lieber zu Hause in der Schweiz.
- Ersetzen wir die Elektroheizungen möglichst bald – diesen Strom brauchen wir für die viel effizienteren Wärmepumpen.
- Wir brauchen eine Geakpflicht bei Handänderungen und ein Gebäudeprogramm um die Sanierungsrate zu erhöhen.
Sollte der Aargauer Souverän dem Gesetz zustimmen, werden wir alles daran setzen, unsere 4 Forderungen so schnell als möglich in das neue Gesetz einzubringen. Dafür benötigen wir einen erfolgreichen Wahlherbst!