Gemeindeautonomie beim Wahlrecht für ausländische Bevölkerung

Die Gemeindeautonomie ist einer der zentralen Pfeiler unseres Staatssystems. Zur Gemeindeautonomie gehört zum Beispiel die Festlegung der Steuern, die Art und Weise der Umsetzung der Gemeindeaufgaben aber auch der Aufbau des politischen Systems, z.B. ob es einen Einwohnerrat gibt oder wie die Exekutive ausgestaltet wird.

Die Gemeindeautonomie führt dazu, dass die Gemeinden ihre Aufgaben ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entsprechend am besten umsetzen können. Wie unterschiedlich das die einzelnen Gemeinden machen, erleben wir tagtäglich in unserem in unserem Vielfältigen Kanton.

Gemeinden sollen die Möglichkeit bekommen ein Wahl- oder Stimmrecht für die ausländische Bevölkerung einzuführen. Dabei werden nur diejenigen Gemeinden, die darin für sich einen Sinn erkennen, ein solches anstreben um die ausländische Bevölkerung aktiver ins politische Leben der Gemeinde einzubinden.

Ob sie dies tun werden oder nicht wird am Schluss ganz demokratisch von der heutigen wahlberechtigten Bevölkerung der Gemeinde entschieden.

Das Wahl- und Stimmrecht für die Ausländische Bevölkerung dürfte wohl, das ist klar, insbesondere im Kanton Aargau ein heikles Thema sein. Darum fordere ich dieses Instrument nur in engen Grenzen.

Es soll den Gemeinden nur erlaubt sein, dass aktive Wahl- und Stimmrecht Niedergelassenen zu erteilen. Das sind jene Ausländerinnen und Ausländer, die einen C-Ausweis besitzen. Das wiederum bedeutet, dass mit Ausnahme der alten EU Länder, diese Personen schon mindestens 10 Jahre in der Schweiz leben müssen. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung sind: Wirtschaftliche Unabhängigkeit, Sprachkompetenz, klagloses Verhalten und die Respektierung der Werte der Bundesverfassung. Das ist so geregelt im Ausländergesetz.

Meisst heisst es, wer mitbestimmen will kann sich ja zuerst einbürgern, v.a. wenn sie schon 10 Jahre hier wohnen. Die sollen doch mal.

Das stimmt zwar aber es zeugt auch von einem etwas hochnäsigen Verhalten. Wir hier oben, wir sind schon immer dagewesen und du, du muss dich jetzt erstmal anstrengen bevor ich dir erlaube hier mitzubestimmen.

Nun frage ich mich, ob wir uns diese etwas arrogante Position überhaupt erlauben sollten. Ist es nicht viel mehr so, dass wir doch drauf angewiesen wären, dass sich möglichst viele Menschen möglichst schnell integrieren und sich engagieren, auch politisch. Ich glaube viele Gemeinden wären froh, wenn sich mehr Menschen in der Politik einbringen würden. Denn diese bilden die Basis für unser Milizsystem.

Anstatt die Grenz Schweizerin – Ausländerin derart strikt zu halten wäre es an der Zeit diese aufzuweichen und einen Schritt auf die ausländische Bevölkerung zugehen.

Bei schwierigen und komplizierten juristischen Geschäften, wo es um viel geht und die Vertrauensbasis noch nicht ausgeprägt ist, wird ein Verfahren angewandt, das mit Zug um Zug beschrieben wird. So etwas Ähnliches wäre auch das Wahl- und Stimmrecht auf Gemeindeebene: Ein erster Schritt auf die Ausländerin zu, ein Vertrauensvorschuss. Und wenn er oder sie dann Gefallen am Mitbestimmen und mitgestalten findet, dies aber auch auf kantonaler oder nationaler Ebene tun möchte, dann liege es dann an ihr oder ihm, sich einbürgern zu lassen, um die vollen Rechte zu erhalten.

Geben wir also den Gemeinden, die das möchten, die Möglichkeit einen Schritt auf die ausländische Bevölkerung zu zumachen, in der Hoffnung, die Integration wird beschleunigt und das Milizsystem langfristig gestärkt.