Aargauer Polizei jagt Corona-Sünder jetzt mit Überwachungskameras – Blick
Der Kanton Aargau verschärft die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Zur Durchsetzung der Kontrolle der Verbote darf die Polizei virtuelle Patrouillen einsetzen.
Die Polizei des Kantons Aargau will die Durchsetzung und Kontrolle der Verbote, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, verstärken. «Mit den beschränkt zur Verfügung stehenden polizeilichen Kräften ist eine angemessene Kontrolle nicht umzusetzen», heisst es in einer Mitteilung des Regierungsrats.
Aus diesem Grund kommen nun Überwachungskameras zum Einsatz. Diese werden auf allen öffentlich zugänglichen Räumen eingesetzt. Also an Spazierwegen, Parkanlagen und öffentlichen Plätzen. Es handelt sich dabei um Echtzeitüberwachung.
Aktuell keine neuen Kameras geplant
Die Polizei soll zudem ohne Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz neue, zusätzliche Überwachungsanlagen einsetzen dürfen. Diese Anlagen würden später wieder entfernt werden.
Samuel Helbling, Sprecher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, sagt zu BLICK, dass solche zusätzlichen Anlagen derzeit nicht vorgesehen seien. «Ein allfälliger Einsatz würde nur punktuell in Einzelfällen an besonders stark betroffenen Orten vorkommen. Zu denken ist beispielsweise an Orte, an welchen es in der Vergangenheit zu einer erheblichen Häufung von Verstössen gegen das Verbot von Menschenansammlungen gekommen ist.»
Weiter betont er: «Eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums wird es im Kanton Aargau nicht geben.»
Keine verdeckte Überwachung
Auf «Bildaufnahmegeräte von Dritten» darf zugegriffen werden. Damit sind Gemeinden oder öffentliche Verkehrsbetriebe gemeint.
Heimlich soll aber niemand gefilmt werden: Es soll sich dabei nicht um eine verdeckte Überwachung handeln. «Die Überwachung ist daher durch geeignete Massnahmen, beispielsweise Hinweistafeln erkennbar zu machen», heisst es in der Mitteilung.
Das Ziel sei, ein präventiver Zweck, der der Polizei «rasche und zielgerichtete Einsätze erlaubt.»
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