Längere Grabesruhe ermöglichen – AZ
«Friedhöfe werden wie Betriebe optimiert»: Grabesruhe soll länger möglich sein
In Baden werden Gräber nach 20 Jahren aufgelöst. «Das umfasst nicht einmal die Spanne einer Generation», sagt Einwohnerrat Gian von Planta. Ein Postulat vom ihm und Mark Füllemann fordert eine Anpassung des Reglements.
Das aktuelle Bestattungs- und Friedhofsreglement, das der Badener Einwohnerrat 2016 verabschiedet hat, hat fast schon historische Dimensionen: Als erste Gemeinde im Kanton Aargau ermöglichte Baden auf dem Friedhof Liebenfels ein muslimisches Grabfeld, das es Muslimen erlaubt, Bestattungen nach den Anforderungen ihrer Religion vorzunehmen.
Damals ging in der öffentlichen Diskussion fast etwas unter, dass im neuen Reglement die Grabesruhe von 25 auf 20 Jahre gesenkt wurde. Das entspricht der Mindestanforderung des Kantons und wird in vielen Gemeinden so gehandhabt.
«20 Jahre umfassen nicht einmal eine Generation»
Ein Postulat der Einwohnerräte Gian von Planta (GLP) und Mark Füllemann (FDP) möchte dies nun ändern. Das Reglement soll in dem Sinn angepasst werden, dass nach Ablauf der 20 Jahre die Grabesruhe verlängert werden kann, heisst es im Vorstoss. Von Planta sagt: «Ich störe mich schon länger daran, dass unsere Friedhöfe wie Betriebe optimiert werden.» Die «Durchlaufzeit» werde immer mehr gesenkt und die Friedhöfe werden dabei immer leerer an Gräbern und Gedenken. «20 Jahre umfassen nicht einmal die Zeitspanne einer Generation», sagt Gian von Planta. Das könne beispielsweise im Falle eines früh verstorbenen Elternteils dazu führen, dass Grosskinder bereits keinen Erinnerungsort auf dem Friedhof mehr vorfinden.
Eine Möglichkeit schaffen, die Grabesruhe zu verlängern
Den Nachkommen, allenfalls auch Freunden der Verstorbenen, sollte deshalb die Möglichkeit geboten werden, zu einem späteren Zeitpunkt die Grabesruhe zu verlängern, sofern dies die Platzverhältnisse zulassen.
Von Planta und Füllemann, der bereits 2016 an der Ausarbeitung des Reglements mitwirkte, sehen dabei verschiedene Varianten der Umsetzung: vom Weiterbestehen des Grabes an seinem Standort über die Versetzung des Grabsteines – mit weniger Platzbedarf – bis zu einer Mauer mit Gedenktafeln.
Zum Vorgehen sagt Gian von Planta: «Beim Begräbnis könnten beispielsweise drei Kontakte angegeben werden, bei denen die Stadt nach 20 Jahren nachfragt, ob eine Verlängerung gewünscht wird.» Aber das seien Fragen, die dann im Detail geklärt werden müssten, ebenso wie die Kostenfrage oder jene über die Dauer der Verlängerung.
Keine Angst vor Platzknappheit
Mit einer Platzknappheit rechnet von Planta nicht. Die Friedhöfe in Baden seien heute nur wenig belegt. «Zudem ist nicht zu erwarten, dass von der Möglichkeit einer Verlängerung von mehr als einer Minderheit Gebrauch gemacht würde.» Aber gerade dieser Minderheit, die Wert auf diese Art der Verbundenheit mit ihren Vorfahren legt, sollte entgegengekommen werden.
Bereits 2016 stellte Einwohnerrat Matthias Brunner (SVP) den Antrag, die Grabesruhe bei 25 Jahren zu belassen. Der Tod werde oftmals verdrängt. «Selbst das Grab will man so schnell wie möglich beseitigen», sagte er, fand im Parlament aber keine Mehrheit.
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