Ortsbürgerstreit wohl vor Bundesgericht

Ortsbürgerstreit um Einbürgerung: Verwaltungsgericht hat entschieden – aber Gian von Planta darf sich noch nicht freuen

Der Badener GLP-Grossrat findet Ortsbürger überflüssig und will doch selber einer werden. Dagegen wehrt sich FDP-Politiker Mark Füllemann: Der Streit geht wohl vor Bundesgericht.

In Baden tobt seit Monaten ein Einbürgerungsstreit, mit dem sich jetzt auch das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau befasst hat. Es geht um Gian von Planta: Der GLP-Grossrat will Ortsbürger von Baden werden. Doch weil er schon vor ein paar Jahren die Diskussion lanciert hat, in der er die Existenzberechtigung der Ortsbürger infrage stellte, ist sein Gesuch von der Versammlung vergangenen Sommer abgelehnt worden. Mit 79 Nein- zu 32 Ja-Stimmen verwehrten sie ihm die Aufnahme.

Dagegen erhob von Planta Beschwerde – und der Regierungsrat gab ihm im letzten Winter recht. Die Aufnahme sei ihm einzig verweigert worden, weil befürchtet werde, dass er dereinst von seinem gesetzlich verankerten Antragsrecht auf Zusammenschluss von Ortsbürger- und Einwohnergemeinde Gebrauch machen könnte, argumentierte der Regierungsrat. Und hielt fest: Im Sommer 2025 müsse es erneut zur Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch von Plantas kommen.

Diesen Entscheid des Regierungsrats wiederum will Mark Füllemann so nicht stehen lassen. Der Ortsbürger und frühere FDP-Einwohnerrat reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Er verlangte, dass der Regierungsratsbeschluss aufgehoben werde.

Doch in seinem Urteil hält das Verwaltungsgericht jetzt fest: «Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.» Hauptgrund: Der Beschwerdeführer sei hinsichtlich des angefochtenen Entscheids gar nicht beschwerdelegitimiert. Er habe kein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Aufhebung oder der Änderung des Entscheids. Darum dürfe auf seine Beschwerde nicht eingetreten werden.

Speziell am Verfahren war, dass von Planta erst in dessen Verlauf als Partei beziehungsweise Beschwerdegegner hinzugezogen wurde. Er liess verlauten, dass er sich im Wesentlichen der Meinung des Regierungsrats anschliesse.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist für von Planta ein Sieg. Doch noch ist unklar, ob es tatsächlich zu einer erneuten Abstimmung bei den Ortsbürgern kommen wird. Denn Mark Füllemann prüft den Gang vor Bundesgericht beziehungsweise wird diesen ziemlich sicher wählen, wie er auf BT-Anfrage erklärt. «Es kann doch nicht sein, dass wir an einer Ortsbürgerversammlung über die Aufnahme einer Person abstimmen, dagegen sind – und diese Abstimmung dann keinerlei Bedeutung haben soll», so Füllemann.

Von Planta sagt dazu: «Die Ortsbürger können nicht darüber entscheiden, wer Ortsbürger sein darf und wer nicht. Das hat der Regierungsrat festgehalten. Sobald der Stadtrat grünes Licht für die Aufnahme gegeben habe, müsse diese Person ins Ortsbürgerrecht aufgenommen werden.»

Je länger er sich mit der Thematik befasse, desto mehr sei er überzeugt davon, dass es Sinn machen würde, die Ortsbürger- und Einwohnergemeinde zusammenzulegen, betont von Planta. «Jeder, der in Baden wohnt, kann nach einer bestimmten Zeit Bürger von Baden werden, und damit automatisch Ortsbürger. Folglich könnte man die beiden Organe zusammenlegen.»

Denn die Aufrechterhaltung von zwei Gemeinden innerhalb von Baden führe zu zahlreichen Doppelspurigkeiten und Interessenkonflikten in der Verwaltung. Und sie verkompliziere die Wahrnehmung der demokratischen Willensäusserung.

In Baden gebe es verschiedene Klassen von Einwohnerinnen und Einwohnern: Je nachdem, welcher Klasse man angehöre, habe man mehr Rechte, erklärte er schon vor einigen Jahren. Die Existenz der Ortsbürger führe zu einer Zweiklassengesellschaft in Baden, sagt Einwohnerrat Gian von Planta. Die demokratische Legitimierung fehle komplett: Ein nur kleiner Teil der Bevölkerung könne wichtige Entscheide treffen.

Derzeit gebe es viele Beispiele dafür, wie wichtig die Entscheide seien, welche Ortsbürger fällen könnten. In Wettingen beispielsweise konnten die Ortsbürger darüber entscheiden, ob zwei ihrer Parzellen östlich des Tägi im Baurecht abgegeben werden sollen, damit sich womöglich ein internationales Unternehmen ansiedelt. «Es macht keinen Sinn, dass eine so kleine Gruppe von Bürgern solch weitreichende Entscheide fällt», so von Planta.

Über die Aufnahme von Plantas ins Ortsbürgerrecht könnte wohl frühestens im Winter entschieden werden. Denn die Traktandenliste der Sommergemeinde ist vom Stadtrat bereits verabschiedet worden. Von Plantas Einbürgerung ist nicht aufgeführt.

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