Soll die Ortsbürgergemeinde aufgelöst werden? AZ
Ortsbürgergemeinde soll abgeschafft werden: «Die demokratische Legitimierung fehlt komplett»
Die Existenz der Ortsbürger in Baden führe zu einer Zweiklassengesellschaft, sagt Einwohnerrat Gian von Planta. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung könne wichtige Entscheide treffen. Nun fordert er das Aus der Institution.
Ortsbürger sind in Baden schon seit einiger Zeit umstritten. Willi Glaeser, bekannter Möbeldesigner und -unternehmer, schrieb vor sieben Jahren in einer Kolumne im Badener Tagblatt von einer Zweiklassengesellschaft unter stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizern, wobei die Einwohnergemeinde der zweiten Klasse entspreche.
Gian von Planta, Badener Einwohnerrat und Grossrat der Grünliberalen, argumentiert nun in einem parlamentarischen Vorstoss ähnlich. In Baden gebe es verschiedene Klassen von Einwohnerinnen und Einwohnern: Je nachdem, welcher Klasse man angehöre, habe man mehr Rechte.
Zu den Privilegierten gehöre, wer an der Ortsbürgergemeindeversammlung teilnehmen dürfe. Diese Personen könnten entscheiden, wie das Geld aus dem Ortsbürgervermögen genutzt werden soll. Vermögen, welches notabene ursprünglich allen Einwohnern von Baden gehört habe.
Von Planta: Gebilde ist eine Art Stiftung
Darum will von Planta die Ortsbürgergemeindeversammlung abschaffen, beziehungsweise sie mit der Versammlung der Einwohnergemeinde fusionieren, wie er in seiner Anfrage an den Stadtrat schreibt.
«Eine breite demokratische Legitimierung fehlt komplett», so von Planta. Regelmässig nähmen weniger als 10 Prozent der Ortsbürgerinnen und Ortsbürger an den Versammlungen teil. Dies führe dazu, dass nur rund 2 Promille der Bevölkerung über das ursprünglich gemeinsame Vermögen entscheiden.
Am Schluss erscheine das Gebilde lediglich als eine Art Stiftung oder Schwarze Kasse, welche sich zwar gemeinnützig engagiert, aber nur für diejenigen Anliegen, die durch einen sehr kleinen Teil der Einwohner von Baden als sinnvoll angeschaut werden.
Ortsbürger stifteten die Heissen Brunnen
Zur Definition: An der Ortsbürgergemeindeversammlung darf teilnehmen, wer im Besitz des Badener Ortsbürgerrechts ist, hier wohnt und stimmberechtigt ist. In Baden besitzen aktuell 757 Personen das Ortsbürgerrecht, davon sind 639 Personen stimmberechtigt. Die Ortsbürgergemeinde ist Eigentümerin von rund 60 Prozent des Stadtgebiets, ihr gehören 99 Prozent des Badener Waldes, und sie besitzt unter anderem Anteile an den Thermalwasserquellen «Limmatquelle» und «Heisser Stein».
Die Ortsbürgergemeinde schreibt auf ihrer Website, sie leiste einen wertvollen Beitrag an das öffentliche Leben, an die Identität der Stadt Baden und zum Wohl ihrer Bevölkerung. Sie helfe mit, Lasten zu tragen, welche die Stadt Baden selber nicht tragen könne oder dürfe. Die Ausgangslage sei vielleicht ein wenig vergleichbar mit dem Lotteriefonds des Regierungsrates, heisst es auf der Website weiter.
Dort wird unter anderem folgendes positives Beispiel genannt: Dank dem weitblickenden Entscheid der Badener Ortsbürger Mitte der 1970er-Jahre, Ortsbürgerland nicht mehr zu verkaufen, sondern im Baurecht zur Verfügung zu stellen, seien regelmässige Einnahmen für die Ortsbürgergemeinde sichergestellt, um so die Lebensqualität in der Stadt Baden und kulturelle und diverse soziale Werke grosszügig zu fördern. Kürzlich haben die Ortsbürger den Bau der Heissen Brunnen finanziert.
Von Planta sagt, die meisten Kantone würden den Unterschied zwischen Ortsbürgergemeinde und Einwohnergemeinde nicht mehr kennen. In den letzten Jahren gab es auch im Aargau Zusammenschlüsse zwischen Einwohner- und Ortsbürgergemeinden. In Mellingen, Ennetbaden, Turgi oder Gebenstorf existieren die Ortsbürgergemeinden nicht mehr.
Der Stadtrat sei überdies schon heute ordentliche Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde, und die Verwaltung der Ortsbürgergemeinde werde von der Verwaltung der Einwohnergemeinde besorgt.
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