Wiederstand gegen alte Zöpfe – Blick

Viele Schweizer haben noch nie von den sogenannten Bürgerorts- oder Burgergemeinden gehört. Und doch spielen sie in der Schweiz im Hintergrund noch immer eine gewichtige Rolle. In 1500 Gemeinden gibt es die Körperschaften nach wie vor, sie stammen aus der Zeit vor dem Einmarsch der Franzosen 1798.

Die Mitglieder haben einen etwas besseren Status als nur den des gewöhnlichen Schweizer Bürgers. Mitglied sein kann nur, wer entweder hineingeboren wurde oder sich in einer geheimen Abstimmung hat wählen lassen.

Enorme Besitztümer

Als Ortsbürger von Baden kommt man in den Genuss verschiedener Privilegien. Eines davon ist die Mitbestimmung über die enormen Besitztümer, hauptsächlich Wald, Land und Immobilien. Ortsbürger haben oft einfacheren Zugang zu altersgerechten Wohnungen.

Die Institution der Bürgergemeinde in der Schweiz

Die Bürgergemeinde war die ursprüngliche Gemeindeform der Schweiz. Die Zugehörigkeit war an die Person und nicht an den Wohnort gebunden. Auch das Stimmrecht war damals mit der Mitgliedschaft verbunden. Erst mit der Gründung der Helvetischen Republik 1798 entstanden die Einwohnergemeinden – alle Einwohner hatten ab da die gleichen Rechte.

Die Bürgergemeinden aber bestimmen weiterhin aus dem Hintergrund das Geschehen mit, vor allem wirtschaftlich. Ihnen gehören weiterhin viel Land und zahlreiche Immobilien. In jedem Kanton veränderten sich die Macht- und Besitzverhältnisse der Bürgergemeinden unterschiedlich. So wurde zum Beispiel in Luzern im Jahr 2000 Bürger- und Einwohnergemeinde zusammengelegt. St. Gallen löste 2003 per Beschluss 20 Ortsgemeinden auf.

In der Stadt Bern hingegen spielt die Bürgergemeinde weiterhin eine wichtige Rolle. Ihr gehören 2000 Mietwohnungen, 3600 Hektaren Wald und eine eigene Bank. In den beiden Basel, in Graubünden und Solothurn bestimmen die Bürgergemeinden noch heute über die Einbürgerung – sie entscheiden, wer Schweizer Bürger werden kann, und wer nicht.

Auch in der Gemeindepolitik sind die Ortsbürger mächtig. Die Gruppe hat schon mehrfach Volksentscheide zu Fall gebracht. «So etwas geht heute gar nicht mehr», sagt Gian von Planta. «Ich will als gewähltes Mitglied eines Parlaments im Sinne des Volkes entscheiden können, ohne dass eine zusätzliche Macht sinnvolle Entscheide in der Umsetzung verhindert.»

Von Planta weiter: «Ich war im Glauben, dass jeder ohne Probleme Ortsbürger werden kann. Doch das ist ein Irrtum.» Der Maschinenbauingenieur hat die Selektion selbst erfahren müssen: Vermutlich, weil er als Kritiker der Ortsbürger bekannt ist, kassierte er an der Abstimmung am 22. Juni eine Absage. Er wurde an der Versammlung der Ortsbürger nicht eingebürgert.

Etwas weniger als ein Jahr zuvor hatte er im Badener Parlament einen kritischen Vorstoss platziert. Er bat den Stadtrat, eine Fusion der Ortsbürgergemeinde mit der Einwohnergemeinde Baden zu prüfen. Damit könne man auch in administrativen Dingen Synergien schaffen. Der Einwohnerrat lehnte den Vorstoss ab, aber an von Planta blieb das Image des Ortsbürger-Kritikers hängen. Ein Kritiker, der das bewährte System mit der heimlichen Macht abschiessen will.

Er hatte trotz der kritischen Haltung gute Gründe, Ortsbürger zu werden. Zu Blick sagt er: «Ein umfassender Dienst an der Allgemeinheit ist in Baden nur möglich, wenn man bei der Ortsbürgergemeinde dabei ist.» Zudem habe er sich erhofft, in die Organisation und die Entscheidungsfindung bei den Ortsbürgern Einblick zu gewinnen.

Intransparente Machtkonzentration

Von Planta kritisiert vor allem die intransparente Konzentration der Macht. «Nur etwa fünf Prozent der Bevölkerung sind Ortsbürger, aber ihnen gehören 60 Prozent des Gemeindegebiets. Es geht um viel Macht, die vom Stimmvolk nicht kontrolliert werden kann», fasst er zusammen.

Es ist speziell, dass gerade Gian von Planta nicht eingebürgert wurde. Seit 1910 hat es das in Baden nicht mehr gegeben. «Wie stark mir an der Versammlung der Gegenwind um die Ohren blies, überraschte mich schon sehr», sagt der beliebte Politiker.

Kritik aus eigenen Reihen

Die Ablehnung von Plantas kommt sogar in den eigenen Reihen nicht gut an. Der Ortsbürger und ehemalige Einwohnerratspräsident Sander Mallien schreibt in einem Leserbrief in der regionalen Wochenzeitung «Rundschau Süd»: «Es ist zum Fremdschämen. Einem verdienten Badener wurde die Einbürgerung verwehrt. Gewissen ‹mehrbesseren› Ortsbürgern war sauer aufgestossen, dass der engagierte Grossrat als Mitglied des Stadtparlaments dem Stadtrat durchaus berechtigte Fragen betreffend Organisation sowie heutiger Funktion der Ortsbürgergemeinde gestellt hatte.»

Von Planta hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, gegen die verweigerte Einbürgerung Beschwerde einzulegen. Wegen des laufenden Verfahrens nimmt die Ortsbürgerschaft keine Stellung.

Die Institution der Bürgergemeinde in der Schweiz

Die Bürgergemeinde war die ursprüngliche Gemeindeform der Schweiz. Die Zugehörigkeit war an die Person und nicht an den Wohnort gebunden. Auch das Stimmrecht war damals mit der Mitgliedschaft verbunden. Erst mit der Gründung der Helvetischen Republik 1798 entstanden die Einwohnergemeinden – alle Einwohner hatten ab da die gleichen Rechte.

Die Bürgergemeinden aber bestimmen weiterhin aus dem Hintergrund das Geschehen mit, vor allem wirtschaftlich. Ihnen gehören weiterhin viel Land und zahlreiche Immobilien. In jedem Kanton veränderten sich die Macht- und Besitzverhältnisse der Bürgergemeinden unterschiedlich. So wurde zum Beispiel in Luzern im Jahr 2000 Bürger- und Einwohnergemeinde zusammengelegt. St. Gallen löste 2003 per Beschluss 20 Ortsgemeinden auf.

In der Stadt Bern hingegen spielt die Bürgergemeinde weiterhin eine wichtige Rolle. Ihr gehören 2000 Mietwohnungen, 3600 Hektaren Wald und eine eigene Bank. In den beiden Basel, in Graubünden und Solothurn bestimmen die Bürgergemeinden noch heute über die Einbürgerung – sie entscheiden, wer Schweizer Bürger werden kann, und wer nicht.

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