Energiegesetz kommt vors Volk AZ

Jetzt entscheidet das Aargauer Volk über das verschärfte Energiegesetz

Das Gesetz bringe nur Bürokratie und Bevormundung, sagte ein SVP-Sprecher. Daher ergriff die Fraktion erfolgreich das sogenannte Behördenreferendum. Sie erreichte, dass das Volk über die Vorlage abstimmen kann. Wie die SVP sprach sich die GLP gegen das Gesetz aus. Die GLP bemängelte, dass Ölheizungen nicht verboten werden.

FDP und CVP stellten sich hinter das Gesetz. Die Vorgaben seien wirtschaftlich tragbar, hielt die FDP-Sprecherin fest. Das Gesetz sei pragmatisch und mehrheitsfähig, sagte der CVP-Sprecher.

Auf die Chancen der neuen Vorgaben im Energiegesetz wies der SP-Sprecher hin. Daher stimme man zu. Es handle sich um einen «Zwischenschritt in die richtige Richtung». Die Grünen stellten sich nach eigenen Angaben «zähneknirschend» hinter das Gesetz. Auch EVP-BDP stimmte zu.

Kein Verbot von Ölheizungen

Das Energiegesetz sieht zahlreiche Vorgaben für Eigentümer von Liegenschaften vor. So sollen Elektroboiler in Wohnbauten bis in 15 Jahren durch bessere Anlagen ersetzt oder ergänzt werden.

Im Gesetz steht auch, dass Neubauten mit einer Anlage zur Elektrizitätserzeugung (wie eine Solaranlage) errichtet werden sollen, um den eigenen Energiebedarf teilweise selbst decken zu können. Der Hauseigentümer kann sich stattdessen an einer entsprechenden Anlage im Aargau beteiligen.

Die SVP scheiterte mit ihrem Antrag, diese Bestimmung zur Eigenstromerzeugung ersatzlos aus dem Energiegesetz zu streichen. Der Antrag wurde mit 87 zu 44 Stimmen abgelehnt. Die Vorschrift sei ein Riesenzwang und eine Bevormundung, hielt die SVP fest.

Zulässig bleiben Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Es muss jedoch der Nachweis erbracht werden, dass keine Anlage mit geringem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht, die auch wirtschaftlich tragbar ist. Das Parlament lehnte mit 81 zu 49 Stimmen den GLP-Antrag für ein Verbot von Ölheizungen bis in 20 Jahren ab.

Bau- und Energiedirektor Stephan Attiger (FDP) sagte im Parlament: «Wir sind auf Kurs. Wenn wir das bleiben wollen, müssen wir das Gesetz anpassen.» Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Die Vorlage des Regierungsrats sei pragmatisch und werde in der Volksabstimmung Bestand haben. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien für die Gebäudeeigentümer verkraftbar.

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