Rolle der Verteilnetzbetreiber bei der Energiewende – Podium DSV

Podium mit Roger Nordmann, SP Nationalrat und Fraktionspräsident, Benoît Revaz, Direktor des Bundesamtes für Energie und Renato Tami, Chef der Regulierungsbehörde Elcom

 

Im Podiumsgespräch umschrieb DSV-Vorstandsmitglied Gian von Planta die vielfältigen, teilweise verwirrenden Erwartungen, denen sich die Verteilnetzbetreiber heute ausgesetzt sähen, und forderte Politik und Behörden auf, die Branche im Gesetzgebungsprozess früher und stärker einzubinden. BFE-Direktor Benoît Revaz äusserte Verständnis, dass die derzeit hohe Regulierungsdichte eine Herausforderung darstellen könne und appellierte gleichzeitig an die VNB, sich in die Diskussionen einzubringen, aber auch, mutig zu sein und die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Auch Roger Nordmann wies darauf hin, dass der Markt zu immer neuen Regulierungen führe, weil einige Marktteilnehmer zu sehr nach der Maxime «Wen kann ich noch melken?» agierten. Renato Tami ortete in der Frage nach dem Marktmodell der Zukunft die entscheidende Her-ausforderung, da das heute gültige Ausspeiseprinzip aufgrund der neuen Entwicklungen obsolet werden könnte. Dabei sei jedoch in erster Linie die Situation der grossen, im internationalen Wettbewerb stehenden Energieproduzenten zu berücksichtigen, da diese letztlich die Versorgungssicherheit gewährleisteten während die auf Netzebene 7 tätigen VNB dankdes WACC von gewissen Sicherheiten profitieren könnten. Auf jeden Fall habe das künftige Marktdesign nach Ansicht vonRenato Tami klare Investitionsanreize zu schaffen. Die Frage der vollständigen Marktöffnung, so Renato Tami weiter, sei vor diesem Hintergrund somit nicht entscheidend. Benoît Revaz wiederum anerkannte zwar die Emotionalität des Themas, wies jedoch darauf hin, dass schon heute fünf Sechstel der Energie auf dem Markt beschafft würden und die Konsequenzen einer freien Wahl für die Endkunden marginal seien. Gian von Planta wiederum vertrat die Haltung des DSV, dass vor der voll-ständigen Strommarktliberalisierung grundlegende Korrekturen an der Gesetzesvorlage anzubringen seien wie etwa der Verzicht auf eine regulierte Grundversorgung.

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