Regierungsrat hat über Beschwerde entschieden
Im Sommer hatten die Badener Ortsbürger dem GLP-Grossrat die Einbürgerung verwehrt. Dagegen reichte Gian von Planta eine Beschwerde beim Kanton ein. Was dieser beschlossen hat und wie hoch die Verfahrenskosten für die unterlegene Partei sind.
Vor rund einem halben Jahr verweigerte die Ortsbürgergemeinde Baden dem GLP-Grossrat Gian von Planta die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht (die AZ berichtete). In einer geheimen Abstimmung waren 79 gegen die Aufnahme und 32 dafür. Ein für Baden historischer Entscheid: Noch nie in der jüngeren Geschichte der Ortsbürger wurde ein Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Aufgenommen wurden hingegen von Plantas Ehefrau sowie die beiden Töchter.
Der Entscheid war anfechtbar, und von Planta machte davon Gebrauch. Am 3. Juli reichte er eine Beschwerde beim Regierungsrat ein. An der Ortsbürger-Wintergmeind auf der Baldegg vom vergangenen Montag informierte Stadtammann Markus Schneider (Mitte) nun, dass diese Beschwerde vom Regierungsrat gutgeheissen worden sei.
Der Stadtrat ist nicht nur die Exekutive der Stadt Baden, sondern auch diejenige der Ortsbürger und Schneider damit auch deren Vorsitzender. Mit seinem Entscheid habe der Regierungsrat die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Ortsbürgergemeinde Baden zurückgewiesen, so Schneider. Diese muss nun an ihrer «Sommergmeind» am 16. Juni 2025 noch einmal über das Einbürgerungsgesuch abstimmen.
Gian von Planta zeigt sich auf Anfrage zufrieden mit der Entscheidung des Kantons. Überrascht habe ihn diese nicht, sagt er: «Ich war davon ausgegangen, dass der Entscheid der Ortsbürger nicht rechtens war.» Spannend sei jedoch die juristische Begründung, die der Regierungsrat den Beteiligten am 21. November zugestellt hat.
Ortsbürger-Entscheid ist «unhaltbar und willkürlich»
Darin kommt der Regierungsrat zum Schluss, der Entscheid der Ortsbürger sei «unhaltbar und willkürlich». Er taxiert die Gründe für die Abweisung als «nicht sachlich». Diese basieren auf einer Anfrage von Plantas im Jahr 2022 an den Stadtrat: Darin hatte er als Einwohnerrat kritische Fragen betreffend die Organisation sowie die heutige Funktion der Ortsbürgergemeinde gestellt. Zwei Votanten hatten zudem an der Ortsbürger-Gmeind geäussert, dass sein Gesuch seltsam erscheine, «da er unbedingt in die Ortsbürgergemeinde eintreten und diese auflösen möchte.
Auch die Befürchtung, dass von Planta als Ortsbürger «jederzeit die Auflösung der Gemeinde traktandieren lassen» könne, lässt der Regierungsrat nicht gelten. Er weist darauf hin, dass sich gemäss Gemeindegesetz Ortsbürger- mit den entsprechenden Einwohnergemeinden vereinigen dürfen, wenn beide dies beschliessen.
«Dem Beschwerdeführer wird demnach einzig deshalb die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht verweigert, weil befürchtet wird, dass er dereinst von seinem gesetzlich verankerten Antragsrecht auf Zusammenschluss Gebrauch machen könnte», schreibt der Regierungsrat. Die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht käme damit praktisch einer Art politischen Gewissensprüfung gleich. «Eine solche Auslegung des Ortsbürgerrechts ist offensichtlich unhaltbar und stellt keinen sachlichen Grund für eine Verweigerung der Aufnahme dar.»
Gian von Planta sagt, aus dieser Begründung lese er heraus, dass sich die Ortsbürger ans Gemeindegesetz halten müssten und faktisch keinen Ermessensspielraum hätten bei der Beurteilung von Beitrittsgesuchen. Die Kriterien sind dieselben. «Eigentlich müsste man also, wenn man Stadtbürger von Baden ist, automatisch auch Badener Ortsbürger werden.» Das Prozedere der Einbürgerung sei eine zusätzliche, unnötige Hürde – «die man wohl einbaut, um unter sich zu bleiben».
Die Verfahrenskosten hätten noch höher ausfallen können
Wie geht es nun weiter? Er werde am 16. Juni 2025 an die Ortsbürgergemeindeversammlung gehen, bestätigt Gian von Planta: «Schliesslich will ich meine Verantwortung als Bürger weiterhin wahrnehmen.» Andererseits spüre er schon einen gewissen Druck und eine Ausgrenzung, die ihn zögern liessen. «Es wäre aber schade und ein falsches Signal, mein Gesuch nun zurückzuziehen oder die Wahl nicht anzunehmen.
Seine Chancen sind ausgezeichnet. Gemäss Regierungsrat dürfen die bisherigen Argumente von Planta bei einer erneuten Beurteilung des Gesuchs nicht mehr vorgeworfen werden: «Liegen keine neuen Umstände vor, die gegen eine Annahme sprechen, wird die Ortsbürgergemeinde Baden nicht umhinkommen, ihn in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Baden aufzunehmen.»
Die Badener Ortsbürger müssen zudem die kompletten Verfahrenskosten von 1500 Franken tragen. Es hätte sie sogar noch teurer zu stehen kommen können. Da sich Gian von Planta nicht anwaltlich vertreten liess, entfällt jedoch die Ausrichtung einer Parteientschädigung.
Gegen den Entscheid des Regierungsrats kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. Der Badener Stadtrat werde davon jedoch nicht Gebrauch machen, so Markus Schneider: «Wir sehen nach Studium der Begründung des Regierungsrats keinen Grund dazu.»
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