Einbürgerungs-Streit nächste Runde – AZ

Ein Ortsbürger-Kritiker will selber einer werden: Gian von Plantas Kampf um Aufnahme in Baden sorgt seit Monaten für Wirbel. Jetzt mischt sich ein stadtbekannter Politiker ein.

Pirmin Kramer
Gian von Planta: Die Ortsbürger haben sein Gesuch um Aufnahme abgelehnt.

Gian von Planta: Die Ortsbürger haben sein Gesuch um Aufnahme abgelehnt.

Bild: Britta Gut

Gian von Planta will Ortsbürger von Baden werden, doch der Widerstand dagegen ist gross. Im Sommer war ihm die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht verweigert worden, wogegen er Einsprache machte – und vom Regierungsrat im Dezember recht erhielt. Dieser hielt fest, der Entscheid der Ortsbürger sei unhaltbar und willkürlich gewesen.

Die Aufnahme sei von Planta einzig verweigert worden, weil befürchtet werde, dass er dereinst von seinem gesetzlich verankerten Antragsrecht auf Zusammenschluss von Ortsbürger- und Einwohnergemeinde Gebrauch machen könnte. Hintergrund: Von Planta hatte vor einigen Jahren einen Vorstoss zur Auflösung der Ortsbürger eingereicht.

Im Sommer 2025 soll es darum erneut zur Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch von Plantas kommen, so der Regierungsrat. Er hat die Angelegenheit im Dezember zur Neubeurteilung an die Ortsbürgergemeinde Baden zurückgewiesen. Doch diesen Entscheid aus Aarau will ein Badener Ortsbürger nicht akzeptieren.

Mark Füllemann (FDP), ehemaliger langjähriger Einwohnerrat, hat eine Beschwerde eingereicht. Er will, dass der Regierungsratsbeschluss aufgehoben und die Beschwerde Gian von Plantas gegen das Nein der Ortsbürgergemeinde zu seiner Einbürgerung abgewiesen wird.

Die Begründung von Mark Füllemann: Ausländer müssten bei Einbürgerungen die Grundwerte der Bundes- und Kantonsverfassung anerkennen. Die sinngemässe Anwendung auf den Erwerb des Ortsbürgerrechts bedeute, dass man als Gesuchsteller das Existenzrecht einer Ortsbürgergemeinde anerkennen müsse. Von Planta aber habe mit seinem Vorstoss zur Abschaffung der Ortsbürgergemeinde zum Ausdruck gebracht, dass er ihr das Existenzrecht abspreche.

Auf Anfrage sagt Gian von Planta: «Ich stelle das Existenzrecht der Ortsbürgergemeinde nicht per se in Frage. Allerdings finde ich es wichtig, über eine Fusion von Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, so wie das im kantonalen Gesetz vorgesehen ist, zu diskutieren.»

Denn die Aufrechterhaltung von zwei Gemeinden innerhalb von Baden führe zu zahlreichen Doppelspurigkeiten und Interessenkonflikten in der Verwaltung. Und sie verkompliziere die Wahrnehmung der demokratischen Willensäusserung. «Gerade in der aktuellen Diskussion um eine Immobilienstrategie für die Stadt Baden wäre es besser, wenn sowohl die Immobilien und Grundstücke der Orts- als auch der Einwohnergemeinde gemeinsam betrachtet würden», erklärt von Planta.

Interessant ist die Einschätzung von Professor Andreas Glaser vom Zentrum für Demokratie in Aarau. «Einem engagierten Mitbürger wurde das Bürgerrecht verwehrt, weil er politisch unliebsame Meinungen vertrat», schrieb er kürzlich in einem Gastbeitrag in dieser Zeitung. «Die Einbürgerungspraxis in der Ortsbürgergemeinde Baden erinnert fatal an den Fall Emmen. Dort wurde Menschen mit ‹balkanstämmig› tönenden Nachnamen die Einbürgerung verweigert», schreibt Glaser.

Die Ortsbürgergemeinde Baden habe gegen das Willkürverbot verstossen. Zugleich habe sie die verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgleichheit verletzt, indem sie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber einbürgerte. Glaser wählt deutliche Worte: «Erstaunlich ist, dass der Regierungsrat angesichts eines derart unhaltbaren Entscheides die Sache an die Ortsbürgergemeinde zurückverwiesen und elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht durch die sofortige Einbürgerung selbst zum Durchbruch verholfen hat.»

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