Verdichtetes Bauen – AZ

«In Baden soll man dichter bauen können»: Gian von Planta fordert Regierungsrat zum Handeln auf

Die Vorgaben auf kantonaler Ebene zur Mindestdichte in Städten seien nicht mehr zeitgemäss, findet der GLP-Politiker. Die Folge: Mietpreise steigen ins Unermessliche, und Zersiedelung nehme zu. In Baden Nord und Oberstadt sollten viel mehr Hochhäuser gebaut werden können, so von Planta.

Baden ist als Wohnort sehr begehrt. Die Folgen: Die Mieten sind hoch, Wohnungen gibt es nur wenige auf dem Markt, und den Traum von Eigentum in der Stadt haben wegen hoher Preise viele längst begraben.

Die Frage, wie sich Baden städtebaulich in den nächsten Jahrzehnten weiterentwickeln wird – konkret ob es wieder mehr Wohnraum gibt – hängt massgeblich von der Bau- und Nutzungsordnung ab, die derzeit überarbeitet wird. Sie regelt zum Beispiel, wo künftig wie hoch und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden kann.

Gian von Planta wünscht sich mehr Hochhäuser in Badens Zentrum.

Gian von Planta wünscht sich mehr Hochhäuser in Badens Zentrum.

Bild: Alex Spichale

Der Entwurf zur BNO lag kürzlich zur Revision vor – und GLP-Grossrat Gian von Planta aus Baden ist nicht zufrieden. Er findet: «Man müsste in Baden sehr viel dichter bauen können, zumindest an gewissen Stellen.» Der Vorschlag für die neue BNO ist ihm viel zu wenig mutig.

Problematik wird in Baden besonders deutlich

Ein Grundproblem aus seiner Sicht sind die Vorgaben auf kantonaler Ebene. Ein zentrales Instrument seien die Mindestdichtevorgaben für Innenentwicklung im kantonalen Richtplan Aargau. In einem Vorstoss, den Von Planta im Grossen Rat eingereicht hat, will er jetzt die Vorgaben zur Mindestdichte verändern.

«Die Problematik wird in Baden besonders deutlich: Obwohl Baden heute bereits hohe Dichten aufweist, hervorragend an den öffentlichen Verkehr angebunden ist und als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung im Richtplan ausgeschieden ist, verfügt die Stadt über keinen Wohnschwerpunkt im kantonalen Richtplan», argumentiert von Planta. Stattdessen gelte lediglich eine Mindestdichte von 70 bis 90 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Hektare.

Selbst wenn die gesamte Fläche theoretisch bebaubar wäre, liesse sich mit diesen Vorgaben keine hochwertige, nachhaltige Siedlungsentwicklung erzielen. Das Beispiel Baden zeige, dass die geltenden Mindestdichtevorgaben nicht ausreichen, um die bundesrechtlichen Ziele zur haushälterischen Bodennutzung und zur Förderung einer nachhaltigen Innenentwicklung zu erreichen.

An vielen Standorten im Kanton seien die Werte zur Mindestdichte bereits heute erreicht, was keinerlei Anreize für eine ambitionierte, qualitätsvolle Innenentwicklung schaffe.

Der Regierungsrat soll handeln

In seinem Vorstoss stellt von Planta dem Regierungsrat nun diverse Fragen. Unter anderem will er wissen: Weshalb verfügt eine Stadt wie Baden – mit hoher Dichte, sehr guter ÖV-Anbindung und kantonalem Entwicklungsschwerpunkt – über keinen Wohnschwerpunkt, und sieht der Regierungsrat hier Handlungsbedarf? Wie beurteilt der Regierungsrat die Wirkung der im Richtplan festgelegten Mindestdichtevorgaben von 70–90 Einwohnern pro Hektare für Kernstädte, insbesondere dann, wenn wie im Beispiel Baden kein Wohnschwerpunkt festgelegt wird? Und: Plant der Regierungsrat, die Vorgaben des Richtplans – insbesondere die Dichtevorgaben – zu überarbeiten, um eine nachhaltige, nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung besser sicherzustellen?

Gian von Planta, GLP-Grossrat aus Baden.

Gian von Planta, GLP-Grossrat aus Baden.

Bild: zvg

Für von Planta ist klar: Wenn mehr Wohnraum gebaut werden kann, steigt die Leerwohnungsziffer langfristig an, und die Mietpreissteigerungen könnten gebremstwerden. Die Effekte wären aber erst langfristig spürbar. «Klar ist, dass mein Vorstoss für die laufende BNO-Revision wohl zu spät kommt. Aber es muss sich langfristig etwas ändern.»

Ein Stockwerk mehr bauen zu dürfen, reiche nicht aus, um Baden zu einer dicht bebauten Stadt zu machen. Ein Hochhaus zu erstellen, müsse an viel mehr Orten in der Stadt möglich sein. Er denkt beispielsweise an das Gebiet rund um den Bahnhof Oberstadt oder Baden Nord. Dort, findet von Planta, wären die Voraussetzungen für ein dichtes, urbanes Wohngebiet gegeben.

Die Folge der zu wenig dicht bebauten Stadt Baden sei, dass in

Aussengemeinden sehr viel gebaut werde. Dadurch wiederum nehme der Verkehr in die Stadt zu. «Verdichtung stoppt die Zersiedelung, reduziert den Verkehr und schont die Landschaft. »

GLP will Gewinnsteuern für Unternehmen senken – Tele M1

Link zum Bericht von Tele M1

https://www.telem1.ch/aktuell/freitag-5-september-2025-161343684

Bericht in der AZ:

GLP will Gewinnsteuern für Unternehmen senken
Geht es nach dem Regierungsrat, sollen Aargauerinnen und Aargauer nächstes Jahr weniger Steuern zahlen. Die GLP möchte auch die Firmen stärker entlasten. SVP und FDP sind überrascht.

Noemi Lea Landolt

Der Regierungsrat will die Kantonssteuern um 5 Prozentpunkte auf 103 Prozent senken. FDP und SVP geht das zu wenig weit. Sie fordern eine Steuersenkung um 8 Prozentpunkte und drohen bereits damit, das Budget ansonsten abzulehnen.

Die GLP beurteilt die von FDP und SVP geforderte Steuersenkung als unverantwortlich, weil sie die solide Finanzlage innert Kürze in ein Defizit verwandle und die Handlungsfähigkeit des Kantons stark einschränke. Zwar ist auch die GLP der Meinung, dass die Bevölkerung durch eine Steuersenkung direkt entlastet werden soll. «Aber in einem Umfang, der Spielraum lässt», sagt GLP-Fraktionschef Gian von Planta.

Er kritisiert, SVP und FDP würden mit ihrer Maximalforderung bei den Steuersenkungen die Unternehmen vergessen. «Wenn wir die Steuern für natürliche Personen um 8 Prozent senken, haben wir bei den Gewinnsteuern keinen Spielraum mehr», sagt von Planta. Genau dort sieht die GLP aber Handlungsbedarf.

Die Grünliberalen möchten, dass nebst allen Aargauer Steuerzahlenden auch Aargauer Firmen steuerlich entlastet werden. Der Aargau werde zwar gerne als Wirtschafts- und Industriekanton bezeichnet. Im interkantonalen Vergleich sei er mit seinem BIP pro Kopf aber an viertletzter Stelle und bei den Steuern auf dem 19. Platz.

Der Kanton Aargau soll in die Top 10 aufsteigen

Am Dienstag reicht die GLP-Fraktion im Grossen Rat eine Motion ein, die eine Gewinnsteuersenkung für Unternehmen fordert. Konkret sollen die Steuern so weit gesenkt werden, dass der Aargau im interkantonalen Vergleich eine Position in den Top 10 erreicht. Die Gesamtsteuerbelastung soll von aktuell 15,1 Prozent auf ungefähr 12,5 Prozent gesenkt werden.

Von einer solchen Gewinnsteuersenkung würden bereits ansässige Unternehmen profitieren, was das Risiko von Wegzügen reduziere, argumentiert die GLP. Gleichzeitig ist sie überzeugt, dass tiefere Gewinnsteuern neue Firmen und im besten Fall auch neue Steuerzahlende in den Aargau locken.

Die Partei schätzt, dass die geforderte Gewinnsteuersenkung mit Mindereinnahmen in der Höhe von 110 Millionen Franken verbunden wäre, davon rund 70 Millionen Franken beim Kanton. Damit der Finanzhaushalt ausgewogen bleibt, fordert die Fraktion den Regierungsrat auf, zu prüfen, ob die Kantonssteuern anstatt um 5 Prozentpunkte nur um 3 Prozentpunkte gesenkt werden sollen.

Unterstützerinnen und Unterstützer aus anderen Parteien für ihre Motion hat die GLP-Fraktion bis jetzt nicht gesucht. Von Planta kündigt aber an, insbesondere mit der FDP das Gespräch zu suchen.

Freude über «bürgerliche Forderung»

FDP-Fraktionspräsident Silvan Hilfiker freut sich, «dass die GLP auch endlich einmal mitmacht bei einer Steuersenkung». Während von Planta befürchtet, dass der Kanton keinen Spielraum bei den Gewinnsteuern mehr hat, wenn er die Steuern für natürliche Personen um 8 Prozent senkt, sieht Hilfiker keinen Zusammenhang zwischen den beiden Forderungen. «Die GLP vergleicht hier Äpfel mit Birnen.»

Um den Gewinnsteuersatz für Unternehmen zu senken, müsse das Steuergesetz geändert werden. «Das dauert bekanntlich länger», sagt der FDP-Grossrat. «Den Steuerfuss legen wir in der Budgetdebatte fest. Er gilt ab dem Jahr 2026.» Die FDP bleibe deshalb bei ihrer Forderung, die Kantonssteuern um 8 Prozentpunkte zu senken. Das schliesse eine spätere Senkung der Gewinnsteuern für Firmen nicht aus.

Auch die SVP rückt nicht von ihrer Forderung ab. Grossrat Christoph Hagenbuch bezeichnet die Motion der GLP als «Schrei nach Aufmerksamkeit». Aber wenigstens sei es für einmal keine links-grüne Forderung, sondern eine bürgerliche. Er erinnert daran, dass die Aargauer Stimmbevölkerung im Jahr 2022 einer schrittweisen Gewinnsteuersenkung zugestimmt habe.

Für die SVP sei deshalb klar, «dass jetzt zuerst die Bevölkerung von Steuersenkungen profitieren soll», sagt Hagenbuch. «Sobald diese verkraftet ist, kann man dann sofort wieder die Gewinnsteuern weiter senken.» Er hoffe auch, dass die GLP ihre heutige Forderung nach Steuersenkung bis zur Budgetdebatte nicht schon wieder vergessen habe und die konkreten Sparvorschläge der SVP unterstützen werde.

AKW Auftrag für RR – harsche Kritik – AZ

AKW-Neubau: SVP und FDP geben der Regierung einen Auftrag – harsche Kritik von links

Soll der Aargauer Regierungsrat Vorkehrungen treffen für den Fall, dass das AKW-Neubauverbot vom Tisch kommt? Diese Frage spaltete den Grossen Rat. Bei der Abstimmung gab es einzelne Abweichler bei Mitte und SVP.

Neues AKW im Aargau: SVP und FDP setzen ein Zeichen

Ist es eine Zwängerei, dass der Bundesrat das AKW-Neubauverbot aufheben will? Auf diesen Vorwurf ging Pascal Furer (SVP) zu Beginn der Debatte im Grossen Rat ein. Und drehte den Spiess um. Eine Zwängerei sei nicht dies, sondern der Volksentscheid von 2017, der erst zum Neubauverbot geführt habe.

Über diese Aussage schieden sich die Geister ebenso wie über die Motion, die Furer am Rednerpult vertrat. Die SVP-Fraktion hatte mit ihr den schnellstmöglichen Neubau eines Atomkraftwerks im Aargau gefordert. AKW-Betreiberin Axpo will Beznau in sieben bis acht Jahren vom Netz nehmen.

Pascsal Furer (SVP).

Pascsal Furer (SVP).

Bild: Chris Iseli

Der Regierungsrat ist nicht per se gegen den Neubau eines AKW. Allerdings schrieb er in seiner Antwort, dass die Kompetenzen beim Bund liegen. Er will die Entwicklungen dort abwarten.

Die SVP begnügte sich mit dieser Antwort keineswegs. Furer änderte die Forderung der Motion: Der Regierungsrat solle die in seiner Macht stehenden Vorkehrungen treffen, damit – nach Aufhebung des Neubauverbots – ein neues AKW im Aargau möglichst rasch ans Stromnetz gehen kann.

Zeit reicht nicht, um Stromlücke zu schliessen

Damit kam eine längere Debatte mit harscher Kritik in Gang. Den Anfang machte Gian von Planta von der GLP. «Wer auf AKW setzt, will im Grunde die Energiestrategie sabotieren und weiterhin auf importierte fossile Energien setzen», sagte er. Und damit gegen den Ausbau erneuerbarer Heizungen, die Elektromobilität oder den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Darüber hinaus reiche die Zeit für einen Neubau nicht, um die Stromlücke zu schliessen.

Gian von Planta (GLP).

Gian von Planta (GLP).

Bild: Dlovan Shaheri

Auch die Grünen lehnen die Überweisung der Motion geschlossen ab. Die Motion produziere Leerlauf in der Verwaltung, kritisierte Andreas Fischer Bargetzi. Wie von Planta warnte er vor «aus dem Ruder laufenden Kosten» wie bei den AKW-Neubauprojekten in England, Finnland und Frankreich und sprach von «Milliardengräben». «Jede Minute, jeder Franken, die wir in dieser Sache investieren, ist verloren.»

Die beiden griffen zu den gängigsten Argumenten gegen einen AKW-Neubau, sodass sich Lutz Fischer (EVP) und Martin Brügger (SP) kurz fassten und auf ihre Vorredner verwiesen.

Der Votant mit den nüchternsten Worten

Die Mitte stellte sich hinter die Position des Regierungsrats. Und verwies mit Blick auf die Forschungen in der Kernenergie auf die Technologieoffenheit als wichtiges Mittel zum Zweck, wie Alfons Kaufmann sagte. Es bestehe zurzeit kein Handlungsspielraum auf Kantonsebene. Daran werde sich mit dem angepassten Motionstext nichts ändern. Kaufmann wählte von allen Votanten die nüchternsten Worte.

Adrian Meier (FDP) machte sich hingegen für die Kernkraft stark, weil sie Bandenergie und für das Erreichen der weltweiten Klimaziele wichtig sei. Er warnte vor der Gefahr einer Strommangellage im Winter. Diese sei nicht gebannt, der Schaden wäre verheerend. Meier fragt auch: Wenn niemand ein Kernkraftwerk finanzieren wolle, wie Gegner vorbringen, was spreche dann gegen die Aufhebung des Neubauverbots?

Adrian Meier (FDP).

Adrian Meier (FDP).

Bild: Britta Gut

Mitte-Grossrat mit Warnfinger zur Ukraine

Ein neues Argument brachte Harry Lütolf (Mitte) als Einzelvotant ein. «Das wichtigste Argument ist die Sicherheit», sagt er. «Schaut in die Ukraine. Jeden Tag besteht dort das Risiko, dass eine Bombe ins AKW Saporischschja fliegt, die jeden Beton knacken kann.» Lütolf warnt aber auch davor, dass die AKW Leibstadt oder Gösgen bei einem kriegerischen Ereignis, dem Einschlag einer Fernlenkwaffe, nicht standhalten würden.

Harry Lütolf (Mitte).

Harry Lütolf (Mitte).

Bild: Raphaël Dupain

Zum Abschluss der Debatte trat Pascal Furer nochmals ans Rednerpult: «Gebt das Zeichen, dass der Aargau bereit ist», sagte er. Die Abstimmung fiel mit 72 Ja zu 63 Nein, bei 5 Abwesenden, nach seinem Gusto aus. Die Motion wird damit überwiesen.

Abweichler bei Mitte und SVP

Von der Mitte stimmten der Motion Daniele Mezzi, Monika Baumgartner und Philipp Laube zu. Baumgartner und Laube wohnen im Zurzibiet, wo der Rückhalt zu den AKWs Beznau und Leibstadt gross ist. Von der SVP-Linie wich einzig Emanuel Suter aus Gipf-Oberfrick ab. Auf Anfrage schreibt er: «Für mich ist die Entsorgung des Atommülls nicht geklärt. Wir sollten kommenden Generationen nicht Unmengen von Atommüll hinterlassen, nur um selber genügend Strom zu haben.»

Deshalb sei er auch Mitglied des Vereins Kein Atommüll im Bözberg, was er stets deklariert habe. «Ich kann aber auch die Argumente der Befürworter sehr gut nachvollziehen, denn die Energiestrategie ist nicht durchdacht. Ich kann auch jeden verstehen, der sich aus Gründen der Versorgungssicherheit für die Kernenergie ausspricht.»

Ortsbürgerstreit wohl vor Bundesgericht

Ortsbürgerstreit um Einbürgerung: Verwaltungsgericht hat entschieden – aber Gian von Planta darf sich noch nicht freuen

Der Badener GLP-Grossrat findet Ortsbürger überflüssig und will doch selber einer werden. Dagegen wehrt sich FDP-Politiker Mark Füllemann: Der Streit geht wohl vor Bundesgericht.

In Baden tobt seit Monaten ein Einbürgerungsstreit, mit dem sich jetzt auch das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau befasst hat. Es geht um Gian von Planta: Der GLP-Grossrat will Ortsbürger von Baden werden. Doch weil er schon vor ein paar Jahren die Diskussion lanciert hat, in der er die Existenzberechtigung der Ortsbürger infrage stellte, ist sein Gesuch von der Versammlung vergangenen Sommer abgelehnt worden. Mit 79 Nein- zu 32 Ja-Stimmen verwehrten sie ihm die Aufnahme.

Dagegen erhob von Planta Beschwerde – und der Regierungsrat gab ihm im letzten Winter recht. Die Aufnahme sei ihm einzig verweigert worden, weil befürchtet werde, dass er dereinst von seinem gesetzlich verankerten Antragsrecht auf Zusammenschluss von Ortsbürger- und Einwohnergemeinde Gebrauch machen könnte, argumentierte der Regierungsrat. Und hielt fest: Im Sommer 2025 müsse es erneut zur Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch von Plantas kommen.

Diesen Entscheid des Regierungsrats wiederum will Mark Füllemann so nicht stehen lassen. Der Ortsbürger und frühere FDP-Einwohnerrat reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Er verlangte, dass der Regierungsratsbeschluss aufgehoben werde.

Doch in seinem Urteil hält das Verwaltungsgericht jetzt fest: «Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.» Hauptgrund: Der Beschwerdeführer sei hinsichtlich des angefochtenen Entscheids gar nicht beschwerdelegitimiert. Er habe kein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Aufhebung oder der Änderung des Entscheids. Darum dürfe auf seine Beschwerde nicht eingetreten werden.

Speziell am Verfahren war, dass von Planta erst in dessen Verlauf als Partei beziehungsweise Beschwerdegegner hinzugezogen wurde. Er liess verlauten, dass er sich im Wesentlichen der Meinung des Regierungsrats anschliesse.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist für von Planta ein Sieg. Doch noch ist unklar, ob es tatsächlich zu einer erneuten Abstimmung bei den Ortsbürgern kommen wird. Denn Mark Füllemann prüft den Gang vor Bundesgericht beziehungsweise wird diesen ziemlich sicher wählen, wie er auf BT-Anfrage erklärt. «Es kann doch nicht sein, dass wir an einer Ortsbürgerversammlung über die Aufnahme einer Person abstimmen, dagegen sind – und diese Abstimmung dann keinerlei Bedeutung haben soll», so Füllemann.

Von Planta sagt dazu: «Die Ortsbürger können nicht darüber entscheiden, wer Ortsbürger sein darf und wer nicht. Das hat der Regierungsrat festgehalten. Sobald der Stadtrat grünes Licht für die Aufnahme gegeben habe, müsse diese Person ins Ortsbürgerrecht aufgenommen werden.»

Je länger er sich mit der Thematik befasse, desto mehr sei er überzeugt davon, dass es Sinn machen würde, die Ortsbürger- und Einwohnergemeinde zusammenzulegen, betont von Planta. «Jeder, der in Baden wohnt, kann nach einer bestimmten Zeit Bürger von Baden werden, und damit automatisch Ortsbürger. Folglich könnte man die beiden Organe zusammenlegen.»

Denn die Aufrechterhaltung von zwei Gemeinden innerhalb von Baden führe zu zahlreichen Doppelspurigkeiten und Interessenkonflikten in der Verwaltung. Und sie verkompliziere die Wahrnehmung der demokratischen Willensäusserung.

In Baden gebe es verschiedene Klassen von Einwohnerinnen und Einwohnern: Je nachdem, welcher Klasse man angehöre, habe man mehr Rechte, erklärte er schon vor einigen Jahren. Die Existenz der Ortsbürger führe zu einer Zweiklassengesellschaft in Baden, sagt Einwohnerrat Gian von Planta. Die demokratische Legitimierung fehle komplett: Ein nur kleiner Teil der Bevölkerung könne wichtige Entscheide treffen.

Derzeit gebe es viele Beispiele dafür, wie wichtig die Entscheide seien, welche Ortsbürger fällen könnten. In Wettingen beispielsweise konnten die Ortsbürger darüber entscheiden, ob zwei ihrer Parzellen östlich des Tägi im Baurecht abgegeben werden sollen, damit sich womöglich ein internationales Unternehmen ansiedelt. «Es macht keinen Sinn, dass eine so kleine Gruppe von Bürgern solch weitreichende Entscheide fällt», so von Planta.

Über die Aufnahme von Plantas ins Ortsbürgerrecht könnte wohl frühestens im Winter entschieden werden. Denn die Traktandenliste der Sommergemeinde ist vom Stadtrat bereits verabschiedet worden. Von Plantas Einbürgerung ist nicht aufgeführt.

Axpo Risiken wegen Boni – Tele M1

Der Energiekonzern Axpo sorgt dafür, dass der Strom fliesst. Und beim Handel von Strom fliesst offenbar auch ziemlich viel Geld in die Taschen der firmeneigenen Händler. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtete, soll ein einzelner Angestellter satte 9 Mio. Fr. Bonus kassiert haben. Das sorgt nach dem Lohnanstieg der Axpo-Chefs für zusätzliche Kritik.

 

https://www.telem1.ch/aktuell/kritik-axpo-stromhaendler-soll-9-millionen-boni-kassiert-haben-159706299

Mehr als 50 Axpo-Angestellte mit Millionenbonus? AZ

Die hohen Bezüge der Geschäftsleitung – bei CEO Christoph Brand sind es gut 1,8 Millionen Franken – kommen bei den Axpo-Besitzerkantonen nicht gut an. So will die Aargauer Politik die Vergütungen deckeln, obwohl der Chef gar nicht am meisten verdient. Stromhändler sollen bei Axpo auf Boni von 9 Millionen Franken kommen.

Gian von Planta arbeitet seit 2002 im Energiebereich. Bis 2011 bei Alstom in Baden im Kraftwerksbau, dann beim Fachverband der Wasser-, Gas- und Wärmeversorger, von Januar 2015 bis April 2023 bei der SWL Energie AG in Lenzburg als Mitglied der Geschäftsleitung. Inzwischen ist von Planta, der für die GLP im Grossen Rat sitzt, Geschäftsführer der Firma Josef Muff AG im Rohrleitungsbau für Wasser- und Energieversorgungssysteme.

«Die Boni der Axpo schlagen gerade hohe Wellen», sagt der Grünliberale, der in der Energiebranche bestens vernetzt ist. Beim grössten Schweizer Stromkonzern, der zu 28 Prozent im Besitz des Kantons Aargau ist, hat CEO Christoph Brand im letzten Geschäftsjahr eine Vergütung von über 1,8 Millionen Franken erhalten. 650’000 Franken davon fallen in die Kategorie «variable Gehälter», sind also Boni.

GLP-Grossrat kritisiert Risiken für Steuerzahler

Es lasse sich darüber streiten, ob diese Saläre für die Geschäftsleitung einer internationalen Grossfirma angemessen seien, sagt von Planta. In der Aargauer Politik ist die Antwort klar: nein. Das findet die Regierung, die wenig Verständnis für die hohen Boni hat, und der Grosse Rat, wo alle Parteien einen Vorstoss für eine Deckelung der Bezüge unterstützen. Auch im Kanton Zürich, dem zweiten Grossaktionär, wird Kritik aus der Politik an den Vergütungen laut.

Doch die Topverdiener des Stromkonzerns sitzen gar nicht in der Geschäftsleitung, es sind die sogenannten Trader. «Was mich noch viel mehr stört, sind die Boni, welche im Handel bezahlt werden», sagt denn auch von Planta. Diese führten direkt dazu, dass hohe Risiken eingegangen würden. «Risiken, die nicht der Händler, sondern der Steuerzahler trägt», weil die Axpo im Besitz der Kantone ist, wie der Grünliberale erklärt.

Kürzlich befasste sich der Finanzblog «Inside Paradeplatz» mit dem Thema und schrieb: «Die obersten Traderchefs der Axpo sollen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023–2024 laut einem Insider 3 bis 5 Millionen verdient haben.» Ein Sprecher des Konzerns sagte gegenüber dem Portal: «Diese Spekulationen können wir nicht bestätigen.» Er hielt weiter fest, die Vergütungen an Mitarbeitende seien marktkonform und branchenüblich, was regelmässig durch interne und externe Prozesse überprüft werde.

Mehr als 50 Axpo-Angestellte mit Millionenbonus?

Zu weiteren Details der Arbeitsverträge und Lohnzahlungen einzelner Mitarbeitenden dürfe die Axpo aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes und Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft geben. Gian von Planta sagt derweil: «Vereinzelte Boni betrugen bis zu 9 Millionen pro Person.» Er geht davon aus, dass im Geschäftsjahr 2023 über 50 Angestellte der Axpo, meist ohne Führungsfunktion, über 1 Million an Boni erhalten haben. Auch 2024 dürften es laut von Planta mehr als 30 Personen sein.

Energiepolitiker Gian von Planta sieht Rot bei den Millionen-Boni für Stromhändler der Axpo.

Energiepolitiker Gian von Planta sieht Rot bei den Millionen-Boni für Stromhändler der Axpo.

Bild: Claudio Thoma

Der Grossrat hatte schon im August im Parlament einen Vorstoss mit mehreren Fragen zum Stromhandel und den Boni der Trader bei Axpo eingereicht. Er wollte unter anderem wissen, wie gross der gesamte Bonus war, den die Axpo im Handel für das letzte Geschäftsjahr ausbezahlt hat. Weiter fragte der GLP-Politiker, wie hoch die Bonussumme für die fünf bestbezahlten Mitarbeitenden war. Schliesslich verlangte er Angaben dazu, wie gross der höchste ausbezahlte Bonus für Trader war.

Schädigungspotenzial und Geschäftsgeheimnis

Inzwischen liegt die Stellungnahme dazu vor, doch von Planta ist damit nicht zufrieden: «Erwartungsgemäss hat mir der Regierungsrat auf meine Interpellation keine genaue Antwort gegeben.» So schreibt die Regierung zum Beispiel, eine Offenlegung der Bonussumme, welche die Axpo im Handel für das letzte Geschäftsjahr ausbezahlt hat, sei nicht möglich. Dies würde es den Mitarbeitenden der Axpo erlauben, Rückschlüsse zu machen, die Schädigungspotenzial für das Unternehmen hätten.

Ähnlich klingt es bei der Frage nach der Bonussumme der fünf bestbezahlten Mitarbeitenden. Bei derartigen Daten handle es sich um wettbewerbsrelevante Geschäftsgeheimnisse, die Konkurrenten und Headhunter allenfalls in Erfahrung bringen und so Vorteile im Abwerben von Schlüsselpersonen erhalten könnten. Zudem dürfe die Axpo auch aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine Auskunft zu Lohnzahlungen für kleine Gruppen von Mitarbeitenden geben.

Bonus von 9 Millionen? Axpo liefert keine Antwort

Auf die Nachfrage der AZ, ob es bei der Axpo tatsächlich Stromhändler gebe, die einen Bonus von 9 Millionen Franken erhalten, wie dies von Planta sagt, gibt es keine klare Aussage. «Axpo macht keine Angaben zur Grösse des Bonuspools und zu individuellen Bonuszahlungen», teilt Sprecherin Simina Marca mit. Das ist kein Nein, die ausserordentlich hohe Summe bleibt deshalb im Raum stehen.

Im Handelsgeschäft werde ein Teil der ergebnisbezogenen Vergütung direkt und ein Teil zeitverschoben ausbezahlt, ergänzt die Sprecherin. Weiter sagt Marca: «Der direkt ausbezahlte Anteil ist nach oben gedeckelt.» Gleichzeitig seien die Händler über ein spezielles Malus-System auch direkt an einem allfälligen Misserfolg beteiligt. Und der Erhalt von individuellen Bonuszahlungen setze regelkonformes Verhalten voraus.

Stromhandel trägt massiv zum Gewinn bei

Im letzten Jahr erzielte die Axpo mit dem Handel einen Vorsteuergewinn von 1,1 Milliarden Franken, dies bei einem Unternehmensergebnis von gut 1,5 Milliarden. Der Regierungsrat schreibt, mehr als die Hälfte des Gewinns der letzten zehn Jahren stamme aus dem Kunden- und Handelsgeschäft, «in den letzten drei Jahren sogar über 75 Prozent». Der Aufbau des Eigenkapitals von 7,3 Milliarden Franken im Jahr 2020 auf 12,8 Milliarden per 1. Halbjahr 2023/24 wurde zu einem grossen Teil daraus finanziert.

Darüber hinaus liege das bedeutendste Risiko der Axpo nicht im Handel, sondern in der strompreisabhängigen Erzeugung im Schweizer Kraftwerkspark. Dies habe sich vor allem in der Tiefpreiskrise (Mitte 2010er-Jahre) und der Energiekrise (2021/2022) gezeigt. Deshalb habe die Axpo ihr Geschäftsmodell diversifiziert und sei über die Stromproduktion und die Schweiz hinaus aktiv. «Dadurch konnte das Preisrisiko der Schweizer Produktion abgefede

rt werden», schreibt die Regierung.

Einbürgerungs-Streit nächste Runde – AZ

Ein Ortsbürger-Kritiker will selber einer werden: Gian von Plantas Kampf um Aufnahme in Baden sorgt seit Monaten für Wirbel. Jetzt mischt sich ein stadtbekannter Politiker ein.

Pirmin Kramer
Gian von Planta: Die Ortsbürger haben sein Gesuch um Aufnahme abgelehnt.

Gian von Planta: Die Ortsbürger haben sein Gesuch um Aufnahme abgelehnt.

Bild: Britta Gut

Gian von Planta will Ortsbürger von Baden werden, doch der Widerstand dagegen ist gross. Im Sommer war ihm die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht verweigert worden, wogegen er Einsprache machte – und vom Regierungsrat im Dezember recht erhielt. Dieser hielt fest, der Entscheid der Ortsbürger sei unhaltbar und willkürlich gewesen.

Die Aufnahme sei von Planta einzig verweigert worden, weil befürchtet werde, dass er dereinst von seinem gesetzlich verankerten Antragsrecht auf Zusammenschluss von Ortsbürger- und Einwohnergemeinde Gebrauch machen könnte. Hintergrund: Von Planta hatte vor einigen Jahren einen Vorstoss zur Auflösung der Ortsbürger eingereicht.

Im Sommer 2025 soll es darum erneut zur Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch von Plantas kommen, so der Regierungsrat. Er hat die Angelegenheit im Dezember zur Neubeurteilung an die Ortsbürgergemeinde Baden zurückgewiesen. Doch diesen Entscheid aus Aarau will ein Badener Ortsbürger nicht akzeptieren.

Mark Füllemann (FDP), ehemaliger langjähriger Einwohnerrat, hat eine Beschwerde eingereicht. Er will, dass der Regierungsratsbeschluss aufgehoben und die Beschwerde Gian von Plantas gegen das Nein der Ortsbürgergemeinde zu seiner Einbürgerung abgewiesen wird.

Die Begründung von Mark Füllemann: Ausländer müssten bei Einbürgerungen die Grundwerte der Bundes- und Kantonsverfassung anerkennen. Die sinngemässe Anwendung auf den Erwerb des Ortsbürgerrechts bedeute, dass man als Gesuchsteller das Existenzrecht einer Ortsbürgergemeinde anerkennen müsse. Von Planta aber habe mit seinem Vorstoss zur Abschaffung der Ortsbürgergemeinde zum Ausdruck gebracht, dass er ihr das Existenzrecht abspreche.

Auf Anfrage sagt Gian von Planta: «Ich stelle das Existenzrecht der Ortsbürgergemeinde nicht per se in Frage. Allerdings finde ich es wichtig, über eine Fusion von Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, so wie das im kantonalen Gesetz vorgesehen ist, zu diskutieren.»

Denn die Aufrechterhaltung von zwei Gemeinden innerhalb von Baden führe zu zahlreichen Doppelspurigkeiten und Interessenkonflikten in der Verwaltung. Und sie verkompliziere die Wahrnehmung der demokratischen Willensäusserung. «Gerade in der aktuellen Diskussion um eine Immobilienstrategie für die Stadt Baden wäre es besser, wenn sowohl die Immobilien und Grundstücke der Orts- als auch der Einwohnergemeinde gemeinsam betrachtet würden», erklärt von Planta.

Interessant ist die Einschätzung von Professor Andreas Glaser vom Zentrum für Demokratie in Aarau. «Einem engagierten Mitbürger wurde das Bürgerrecht verwehrt, weil er politisch unliebsame Meinungen vertrat», schrieb er kürzlich in einem Gastbeitrag in dieser Zeitung. «Die Einbürgerungspraxis in der Ortsbürgergemeinde Baden erinnert fatal an den Fall Emmen. Dort wurde Menschen mit ‹balkanstämmig› tönenden Nachnamen die Einbürgerung verweigert», schreibt Glaser.

Die Ortsbürgergemeinde Baden habe gegen das Willkürverbot verstossen. Zugleich habe sie die verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgleichheit verletzt, indem sie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber einbürgerte. Glaser wählt deutliche Worte: «Erstaunlich ist, dass der Regierungsrat angesichts eines derart unhaltbaren Entscheides die Sache an die Ortsbürgergemeinde zurückverwiesen und elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht durch die sofortige Einbürgerung selbst zum Durchbruch verholfen hat.»

Regierungsrat hat über Beschwerde entschieden

Im Sommer hatten die Badener Ortsbürger dem GLP-Grossrat die Einbürgerung verwehrt. Dagegen reichte Gian von Planta eine Beschwerde beim Kanton ein. Was dieser beschlossen hat und wie hoch die Verfahrenskosten für die unterlegene Partei sind.

Vor rund einem halben Jahr verweigerte die Ortsbürgergemeinde Baden dem GLP-Grossrat Gian von Planta die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht (die AZ berichtete). In einer geheimen Abstimmung waren 79 gegen die Aufnahme und 32 dafür. Ein für Baden historischer Entscheid: Noch nie in der jüngeren Geschichte der Ortsbürger wurde ein Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Aufgenommen wurden hingegen von Plantas Ehefrau sowie die beiden Töchter.

Der Entscheid war anfechtbar, und von Planta machte davon Gebrauch. Am 3. Juli reichte er eine Beschwerde beim Regierungsrat ein. An der Ortsbürger-Wintergmeind auf der Baldegg vom vergangenen Montag informierte Stadtammann Markus Schneider (Mitte) nun, dass diese Beschwerde vom Regierungsrat gutgeheissen worden sei.

Der Stadtrat ist nicht nur die Exekutive der Stadt Baden, sondern auch diejenige der Ortsbürger und Schneider damit auch deren Vorsitzender. Mit seinem Entscheid habe der Regierungsrat die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Ortsbürgergemeinde Baden zurückgewiesen, so Schneider. Diese muss nun an ihrer «Sommergmeind» am 16. Juni 2025 noch einmal über das Einbürgerungsgesuch abstimmen.

Gian von Planta zeigt sich auf Anfrage zufrieden mit der Entscheidung des Kantons. Überrascht habe ihn diese nicht, sagt er: «Ich war davon ausgegangen, dass der Entscheid der Ortsbürger nicht rechtens war.» Spannend sei jedoch die juristische Begründung, die der Regierungsrat den Beteiligten am 21. November zugestellt hat.

Ortsbürger-Entscheid ist «unhaltbar und willkürlich»

Darin kommt der Regierungsrat zum Schluss, der Entscheid der Ortsbürger sei «unhaltbar und willkürlich». Er taxiert die Gründe für die Abweisung als «nicht sachlich». Diese basieren auf einer Anfrage von Plantas im Jahr 2022 an den Stadtrat: Darin hatte er als Einwohnerrat kritische Fragen betreffend die Organisation sowie die heutige Funktion der Ortsbürgergemeinde gestellt. Zwei Votanten hatten zudem an der Ortsbürger-Gmeind geäussert, dass sein Gesuch seltsam erscheine, «da er unbedingt in die Ortsbürgergemeinde eintreten und diese auflösen möchte.

Auch die Befürchtung, dass von Planta als Ortsbürger «jederzeit die Auflösung der Gemeinde traktandieren lassen» könne, lässt der Regierungsrat nicht gelten. Er weist darauf hin, dass sich gemäss Gemeindegesetz Ortsbürger- mit den entsprechenden Einwohnergemeinden vereinigen dürfen, wenn beide dies beschliessen.

«Dem Beschwerdeführer wird demnach einzig deshalb die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht verweigert, weil befürchtet wird, dass er dereinst von seinem gesetzlich verankerten Antragsrecht auf Zusammenschluss Gebrauch machen könnte», schreibt der Regierungsrat. Die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht käme damit praktisch einer Art politischen Gewissensprüfung gleich. «Eine solche Auslegung des Ortsbürgerrechts ist offensichtlich unhaltbar und stellt keinen sachlichen Grund für eine Verweigerung der Aufnahme dar.»

Gian von Planta sagt, aus dieser Begründung lese er heraus, dass sich die Ortsbürger ans Gemeindegesetz halten müssten und faktisch keinen Ermessensspielraum hätten bei der Beurteilung von Beitrittsgesuchen. Die Kriterien sind dieselben. «Eigentlich müsste man also, wenn man Stadtbürger von Baden ist, automatisch auch Badener Ortsbürger werden.» Das Prozedere der Einbürgerung sei eine zusätzliche, unnötige Hürde – «die man wohl einbaut, um unter sich zu bleiben».

Die Verfahrenskosten hätten noch höher ausfallen können

Wie geht es nun weiter? Er werde am 16. Juni 2025 an die Ortsbürgergemeindeversammlung gehen, bestätigt Gian von Planta: «Schliesslich will ich meine Verantwortung als Bürger weiterhin wahrnehmen.» Andererseits spüre er schon einen gewissen Druck und eine Ausgrenzung, die ihn zögern liessen. «Es wäre aber schade und ein falsches Signal, mein Gesuch nun zurückzuziehen oder die Wahl nicht anzunehmen.

Seine Chancen sind ausgezeichnet. Gemäss Regierungsrat dürfen die bisherigen Argumente von Planta bei einer erneuten Beurteilung des Gesuchs nicht mehr vorgeworfen werden: «Liegen keine neuen Umstände vor, die gegen eine Annahme sprechen, wird die Ortsbürgergemeinde Baden nicht umhinkommen, ihn in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Baden aufzunehmen.»

Die Badener Ortsbürger müssen zudem die kompletten Verfahrenskosten von 1500 Franken tragen. Es hätte sie sogar noch teurer zu stehen kommen können. Da sich Gian von Planta nicht anwaltlich vertreten liess, entfällt jedoch die Ausrichtung einer Parteientschädigung.

Gegen den Entscheid des Regierungsrats kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. Der Badener Stadtrat werde davon jedoch nicht Gebrauch machen, so Markus Schneider: «Wir sehen nach Studium der Begründung des Regierungsrats keinen Grund dazu.»

Limmattalbahn-Projekt wird nicht beerdigt

Die Verlängerung des Trams von Killwangen nach Baden bleibt für die Zukunft eine Option. Dies hat die Behördendelegation entschieden. Die Gegner der Bahn kritisieren, die Innenentwicklung werde blockiert. GLP-Grossrat Gian von Planta hingegen spricht von einem richtigen Entscheid.

ine Verlängerung der Limmattalbahn von Killwangen bis nach Baden bleibt für die Zukunft eine Option: Dies hat die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts für die Region Baden entschieden. Konkret: Die Tramlinien werden vorerst zwar nicht bis nach Baden verlegt. Aber das könnte in Zukunft noch passieren, falls der Ausbau des restlichen ÖV-Netzes keine ausreichende Wirkung zeigen sollte. Darum werden die Trassees in den betroffenen Gemeinden, so beispielsweise in Wettingen, in den kommenden Jahren und Jahrzehnten für ein Tram freigehalten.

Damit hat die IG Limmatmobil ihr grosses Ziel verfehlt: Die partei- und gemeindeübergreifende Gruppierung wollte unter anderem mit einer Plakataktion dafür sorgen, «die immer noch herumgeisternde Idee der Tramverlängerung zu beerdigen».

«Wir sind nicht glücklich, aber auch nicht überrascht über den Entscheid der Behördendelegation», sagt IG-Limmatmobil-Präsident Christoph Meier (GLP) aus Würenlos. «Immerhin wird nicht sofort drauflos gebaut», kommentiert er. Für die Entwicklung der Region Baden sei der Entscheid aber nicht gut. Denn weil ganze Strassenkorridore für allfällige Trassees auf Vorrat freigehalten werden, sei an diversen Orten die Innenentwicklung blockiert.

Das Hauptproblem der Limmattalbahn-Verlängerung wäre aus Sicht von Meier: «Das Tram löst das Mobilitätsproblem in der Region Baden nicht. Ausserdem wäre eine Verlängerung mit Kosten von 500 Millionen Franken sehr teuer.»

Gian von Planta, GLP-Grossrat.

Gian von Planta, GLP-Grossrat.

Bild: Dlovan Shaheri

Ganz anders ist die Stimmungslage bei Meiers Parteikollege Gian von Planta, Grossrat aus Baden. Er setzt sich seit Jahren für die Limmattalbahn ein. «Es ist wichtig und richtig, dass der Regierungsrat das Trassee für die Limmattalbahn sichert, denn die Limmattalbahn wird dereinst das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in der Region Baden sein», kommentiert er.

«Es muss auch niemand Angst davor haben, dass der Regierungsrat den Entscheid für den Bau alleine fällen wird», sagt Gian von Planta. «Wenn das Projekt ausgearbeitet ist, kann das Volk demokratisch entscheiden.»

Er sei auch froh, dass der Regierungsrat die Gesamtinteressen der Region Baden und die Förderung eines starken öffentlichen Verkehrs höher gewichte als die Meinung einer einzelnen Interessengemeinschaft.

Gemeinden stellen sich hinter Kernkraft – Tele Z

Nach der Bekanntgabe der Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke durch Energieminister Albert Rösti (SVP), haben sich zwei Dörfer im Kanton Aargau überraschend positive geäussert. Sie würden den Bau ein neues AKW’s in ihrer Region begrüssen…

Meine Meinung:

  • Die Diskussion um neue AKW ist eine Scheindebatte von denen, die die Klimaerwärmung nicht wahrhaben und die Energiestrategie torpedieren wollen.
  • Der Business Case für AKW hat sich in Luft aufgelöst. AKW liefern Bandlast. Genau das, was wir in Zukunft nicht mehr brauchen. Von Frühling bis Herbst werden wir genügend erneuerbare Energien haben und vom Herbst bis zum Frühling zumindest teilweise.

Verlängerung des Trams nach Baden zwingend – AZ

Für Grossrat Gian von Planta ist die Verlängerung des Trams von Killwangen bis Baden zwingend. Aber es werde Einschränkungen für Autos geben.

Die Limmattalbahn fährt momentan bis Killwangen – und künftig auch bis Baden?

Die Limmattalbahn fährt momentan bis Killwangen – und künftig auch bis Baden?

Bild: zvg / ava

Eine Verlängerung der Limmattalbahn von Killwangen nach Baden müsse unbedingt verhindert werden: Diese Forderung stellt die IG Limmatmobil. Sie hat eine Plakatkampagne lanciert, mit welcher sie das Tramprojekt «beerdigen» will. Der Präsident der Gruppierung, Christoph Meier (GLP) aus Würenlos, ist überzeugt: «Die Limmattalbahn würde mehr Probleme verursachen, als sie löst.»

Verärgert über die Aussagen Christoph Meiers ist sein Parteikollege Gian von Planta, GLP-Grossrat aus Baden. «Ich rege mich gerade sehr über die Aktivitäten der IG Limmatmobil auf», schreibt er. «Wenn wir die Mobilität ausbauen wollen, führt kein Weg am Tram vorbei.»

Gian von Planta: «Wenn wir die Mobilität ausbauen wollen, führt kein Weg am Tram vorbei.

Gian von Planta: «Wenn wir die Mobilität
ausbauen wollen, führt kein Weg am Tram vorbei.

Bild: Dlovan Shaheri

Ein Tramtrassee brauche weniger Platz als ein Bustrassee und biete dabei deutlich mehr Kapazität und einen höheren Komfort. «Überall dort, wo ein neues Tram, auch gegen den Widerstand der lokalen Bevölkerung, gebaut wurde, will schon nach wenigen Jahren niemand mehr darauf verzichten», so Gian von Planta.

Tatsächlich könne es beim Bau einer Tramlinie zu Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr kommen, denn Platz sei in besiedelten Gebieten Mangelware. «Lösungen bei der Badener Hochbrücke oder beim Schlossbergtunnel werden wohl nicht ohne Einschränkungen möglich sein», sagt von Planta. «Dafür erhöhen wir aber die Gesamtmobilität, und dies erst noch umweltfreundlich.»

Ein Plakat der Limmattalbahn-Gegner.

Ein Plakat der Limmattalbahn-Gegner.

Bild: zvg

Nicht verstehen kann er, dass die IG Limmatmobil mitten im Abstimmungskampf um den Autobahnausbau Werbung gegen die Weiterführung der Limmattalbahn nach Baden mache. «Gerade eine Limmattalbahn wäre ein wichtiges Element, um den Druck von den Autobahnen zu nehmen und das Stauproblem nicht weiter wachsen zu lassen.»

Auch die Kosten müsse man relativieren. 460 Millionen Franken seien nicht zu viel für die Limmattalbahn. Das Projekt für die Entflechtung des Autoverkehrs in Suhr beispielsweise, «das lediglich zu mehr Autoverkehr, mehr Zersiedelung und mehr Stau führt», koste 366 Millionen Franken.

«Natürlich brauchen wir die Limmattalbahn nicht, um von Baden nach Dietikon oder Zürich zu fahren», erklärt von Planta. Auch in Zürich fahre niemand mit dem Tram vom Hauptbahnhof bis zum Bahnhof Oerlikon, und trotzdem gebe es drei Tramlinien auf dieser Strecke. Das Tram bediene ausgehend von ÖV-Drehscheiben wie Bahnhöfen die wichtigsten Achsen und sorge für genügend Kapazität.

Autobahn-Ausbau heftig umstritten

Autobahn-Ausbau auch in der Aargauer Politik heftig umstritten

Autobahnen ausbauen, Mobility-Pricing einführen, Mitfahr-Apps fördern oder Engpässe beseitigen?

In drei Wochen stimmt die Schweiz über Autobahn-Ausbauten für fast 5 Milliarden Franken ab. Es geht um Projekte in Bern, Schaffhausen, Basel, St.Gallen und am Genfersee. Auch im Aargau läuft die Diskussion heiss, dies zeigt ein Podium in Niederrohrdorf.

Ausbauschritt 2023 – so heisst die Vorlage offiziell, die am 24. November zur Abstimmung kommt. Dann entscheidet die Stimmbevölkerung, ob sechs Autobahnprojekte für 4,9 Milliarden Franken realisiert werden können. Das Bundesparlament hat zugestimmt, Umweltverbände haben das Referendum ergriffen. Konkret geht es um Ausbauten im Raum Bern (Wankdorf-Kirchberg), in Schaffhausen (Fäsenstaubtunnel), Basel (Rheintunnel), St.Gallen (Rosenbergtunnel) und am Genfersee (Le Vengeron-Nyon).

Obwohl keines der Projekte im Aargau liegt, empfiehlt der Regierungsrat ein Ja. Die Ausbauten seien eine wichtige Voraussetzung für die spätere Erweiterung der A1 zwischen der Verzweigung Birrfeld und Aarau Ost auf sechs Spuren, hielt er letzte Woche fest. Diese Argumentation ist umstritten – auch im Autobahnkanton gibt es Gegner der Vorlage. Dies zeigte sich an einem Podium in Niederrohrdorf, das von Mitte, GLP, SP und FDP organisiert wurde.
Beat Flach kurzfristig in der «Arena»

Nach drei einführenden Referaten von Alexander Erath (Leiter des Fachbereichs Verkehr und Mobilität an der Fachhochschule Nordwestschweiz), Katrin Schönenberger (Leiterin der Sektion Verkehrsplanung im Departement Bau, Verkehr und Umwelt) sowie Erwin Wieland (stellvertretender Direktor des Bundesamts für Strassen) wurde die Vorlage kontrovers debattiert.

Unter der Leitung von Mathias Küng, Ex-Politikchef der Aargauer Zeitung, diskutierten Mitte-Ständerätin Marianne Binder sowie die Grossräte Gian von Planta (GLP), Stefan Dietrich (SP) und Norbert Stichert (FDP). Der ursprünglich vorgesehene Grünliberalen-Nationalrat Beat Flach musste passen, weil er am gleichen Abend in die «SRF-Arena» zu den Autobahn-Vorlagen eingeladen wurde.

Sein Vertreter von Planta schlug als Alternative zu den Ausbauten neue Modelle wie Mobility-Pricing oder die Stärkung des öffentlichen Verkehrs vor. «Wenn der politische Wille hier ist, dann geht das», so der GLP-Politiker. Auf den Hinweis, dass man künftig selbstfahrende oder umweltfreundliche Elektroautos in Betracht ziehen müsse, entgegnet er, dass mehr Individualverkehr Platz brauche, den man nicht schaffen könne oder wolle. Man müsse jetzt einen Richtungsentscheid treffen, die Zentren sowie der Schienenverkehr sollten gestärkt werden, sagte von Planta.
Marianne Binder auf der Autostrada

Marianne Binder erzählte aus ihrer Kindheit, als sie mit ihren Eltern nach Italien in die Ferien fuhr. In der Schweiz ohne Autobahn zog sich die Fahrt über Stunden hin, auf der Autostrada in Italien ging es dann viel schneller weiter nach Süden. Binder sagte, auch im Hinblick auf die Schweizer Klimaziele dürfe das Auto nicht verteufelt werden, und man sollte den ÖV nicht gegen den Individualverkehr ausspielen. Umweltschutz sei wichtig, doch die sechs Autobahn-Engpässe stellten nach wie vor ein Problem dar, welches einer Lösung bedürfe.

SP-Co-Präsident Stefan Dietrich sagte, schweizweit 1,4 Millionen Fahrzeugbewegungen pro Tag seien im Hinblick auf die Klimaziele 2050 nicht vertretbar. Mit einem Ausbau der Autobahnen und somit einem langfristigen Anstieg des Pendelverkehrs setze man falsche Prioritäten. Das Zubetonieren der Landschaft, der Feinstaub sowie die Lärmbelastung seien ernst zu nehmende Probleme. Dem sollte man entgegenwirken und sich von der problematischen «Eine Person, ein Auto»-Regel lösen. Als Beispiel erwähnt er eine App, die in Tel Aviv eingesetzt wird und Carpooling ermöglicht.
Mobilität als Grundbedürfnis?

Zur CO2-Problematik der Personenwagen wendet Norbert Stichert ein, der heutige Stau trage zu diesen Emissionen bei. Die Abstimmung habe keinen direkten Zusammenhang mit der Klimaproblematik, sagte der FDPler. Das Konzept der Mitfahrgelegenheiten sei nicht überall sinnvoll oder möglich. Wichtig sei, dass das Grundbedürfnis der Mobilität in der Schweiz gedeckt sei. Man habe das Strassennetz in den Fünfzigerjahren geplant, in manchen Regionen seien zwangsläufig Engpässe entstanden, und die Infrastruktur habe Nachholbedarf, betonte der Freisinnige.

Binder betonte abschliessend, dass eine gesamthafte Verbesserung der Situation gefragt sei, damit der Verkehr nicht in den Agglomerationen stecken bleibe. Dietrich hielt dagegen, mit diesen Projekten werde kein Problem gelöst, sie seien intransparent, extrem teuer und nicht umweltfreundlich. Dass die Investition in Infrastruktur wegen der wachsenden Schweizer Bevölkerung sowie zur Mobilitätsförderung zwingend notwendig sei, führte Stichert ins Feld. Von Planta schliesslich argumentierte, es werde nie gelingen, die Staus mit Symptombekämpfung zu verringern, und der Ausbau werde bloss zu mehr Verkehr führen. (az)